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Auto verkauft - was ist nun zu tun?

Manche Menschen machen bei einem Autoverkauf schon gravierende Fehler. Das geht bereits beim Ausfüllen des Kaufvertrages los.

Der Käufer möchte sein Auto mitnehmen

  • Sie haben gerade Ihr Fahrzeug verkauft und damit liegt bei dem Autokauf auch ein Kaufvertrag zugrunde. Dieser sollte möglichst genau ausgefüllt sein, sodass nicht auf beiden Seiten unliebsame Überraschungen entstehen und es noch zu Streitigkeiten kommt.
  • Geben Sie wahrheitsgemäß alle Mängel an, die das Auto, das Sie verkaufen wollen, hat. Hat Ihr Auto einen Unfall gehabt, bei dem Teile ausgetauscht werden mussten oder eine Spachtelreparatur und Lackierung angefallen ist, so sind Sie gesetzlich sogar dazu verpflichtet, diesen Mangel anzugeben. Kratzer hingegen oder kleine Dellen brauchen nicht angegeben werden. Diese Fallen unter das Sichtfeld des Käufers. So sollte es im Kaufvertrag auch noch einen Zusatzhinweis geben: "Gekauft wie gesehen".
  • Wichtig ist auch noch, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Kauftag mit Uhrzeit angeben. Fährt der Käufer mit seinem neuen Auto nach Hause und es passiert auf dem Heimweg ein Unfall, so ist für die Versicherung die Uhrzeit ganz wichtig, da Sie dann ab dieser genannten Zeit nicht mehr für den entstandenen Schaden haften, sondern bereits die neue Versicherung des Käufers.
  • Lassen Sie sich nur auf Barzahlung ein. Was, wenn Sie doch einen Scheck akzeptiert haben? Sollten Sie mit dem Käufer eine Bezahlung über Scheck vereinbart haben, der vorab auf Ihr Konto überwiesen wurde und der vielleicht von der Western Union ist, so können Sie von einem Betrug ausgehen. Der Käufer überweist Ihnen einen höheren Geldbetrag als vereinbart und entschuldigt sich dafür bei Ihnen. Sie gehen darauf ein, dem Käufer das zu viel erhaltene Geld bei der Abholung in bar mitzugeben. Dies können mehrere Tausend Euro sein. Dann haben Sie das Bargeld dem Käufer mitgegeben in dem Glauben, das Geld befände sich sicher auf Ihrem Konto. Aber nach sechs Wochen platzt der Western Union Scheck, weil das Abbuchungskonto nicht gedeckt ist. Nun stehen Sie ohne Auto, ohne Geld da und haben dem Betrüger sogar noch mehr Geld mitgegeben. Also achten Sie besonders bei ausländischen Käufern, die mit E-Mails kommunizieren, auf eine "Cash for Dokuments" Bezahlung.

Das Fahrzeug ist verkauft - was nun?

  • Was ist zu tun, sobald Sie Ihr Auto verkauft haben? Sobald Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle ab, wenn möglich schon am nächsten Tag. Entsprechende Formulare für Zulassung und Versicherung sind meist schon beim Kaufvertrag mit dabei.
  • Vielleicht können Sie sich Ihre alten Nummernschilder vom Käufer wieder für eine Neuzulassung zusenden lassen, dann sparen Sie sich das Geld für neue Nummernschilder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs.
  • Melden Sie nun Ihr Auto mit der entsprechenden Uhrzeit bei Ihrer Kfz-Versicherung ab.
  • Damit ist in der Regel der Fahrzeugverkauf für Sie abgeschlossen.