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Auto privat verkaufen: Probefahrt - darauf sollten Sie achten

Da Sie bei einem privaten Autoverkauf die Gewährleistungsrechte ausschließen werden, wird ein Käufer ein großes Interesse daran haben, den Wagen genau untersuchen bzw. auf einer Probefahrt testen zu können.

Ein Auto an privat abgeben

  • Auch wenn Ihnen der Kaufinteressent, an den Sie das Fahrzeug verkaufen wollen, vertrauenswürdig erscheint, sollten Sie sich von ihm vor einer Probefahrt mit Ihrem Auto unbedingt ein Pfand geben lassen.
  • Dies kann der Personalausweis oder ein anderes Dokument - allerdings wohl besser nicht der Führerschein - sein.
  • Wenn Sie ein sehr wertvolles Fahrzeug privat verkaufen, dann sollte es Ihnen vor einer Probefahrt auch nicht genügen, sich nur die Personalausweisnummer zu notieren.
  • Eine andere Möglichkeit ist es, die Probefahrt zusammen mit dem möglichen Käufer zu unternehmen.
  • Verabreden Sie vor der Probefahrt unbedingt, wie lang diese ausfällt. Eine Stunde sollte zum Beispiel genügen, damit sich der mögliche Käufer auf unterschiedlichen Straßen ein Bild von dem Fahrzeug machen kann.

Was beim Verkaufen noch zu beachten ist

  1. Vor dem Verkauf bzw. der Probefahrt sollten Sie das Auto gründlich waschen und reinigen. Ein vermüllter Innenraum wird wohl kaum einen möglichen Käufer zum Kauf anregen oder ihm Lust auf eine Probefahrt machen.
  2. Natürlich sollten vor einer Probefahrt Mängel am Fahrzeug so weit wie möglich behoben sein. Können beim Fahren Geräusche auftreten, die in der Regel nicht normal sind, sollten Sie diese dem Kaufinteressenten vor der Probefahrt erklären. Es macht einen eher ungünstigen Eindruck, wenn Sie dies erst auf Nachfrage nach der Probefahrt tun. Dann nämlich könnte der mögliche Käufer den Eindruck bekommen, dass Sie ihm irgendetwas verschweigen wollten.
  3. Vor einer Probefahrt sollten zudem die Haftungsfragen geklärt sein. Als Käufer sollten Sie sich unbedingt vergewissern, dass das Fahrzeug zugelassen - also über ein gültiges amtliches Kennzeichen verfügt - und damit haftpflichtversichert ist.
  4. Sollte es während der Probefahrt zu einem Unfall kommen und der Verkäufer als Halter daher in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden, sollte geklärt sein, wer die Kosten dafür trägt.